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Vermessungen als essentielles Werkzeug zur Bauplanung

Die Vermessung, wie sie beispielsweise vom Vermessungsbüro Mathow & Ernst durchgeführt wird, ist ein Instrument zur exakten dreidimensionalen Darstellung der Erdoberfläche, die in Form von Luftbildern, Karten sowie 3D-Modellen visualisiert ist. Die Vermessungsdaten, die mit Hilfe innovativer Technologien erfasst werden, dienen zur detaillierten Abbildung von Eigentums- bzw. Besitzverhältnissen. Für die Anfertigung topographischer Karten sind diese Informationen zwingend erforderlich. Die dokumentierten Geodaten fungieren ebenso als elementare Basis für zahlreiche politische und gesellschaftliche Entscheidungen. Beschlüsse für Bauplanungen, Standortentscheidungen oder Umweltschutz können mit Hilfe der unverzichtbaren Informationen zielgerichtet getroffen werden. Deshalb besitzen Aktualität, Nutzwertorientierung und Flächendeckung bei Vermessungen höchste Priorität. Die stetige Aktualisierung der Geodateninfrastruktur ist daher unverzichtbar. Vermessungsverwaltungen können bei Bedarf unterstützt durch Satellitentechnik bzw. Hochtechnologie unmittelbar Daten der Vermessung bereitstellen. Gesetzliche Richtlinien formuliert das „ Vermessungs- und Katastergesetz" ( VermKatG).   

Vermessungen sind untrennbar mit der Planung bzw. Konzeption städtebaulicher Zwecke verbunden. Derartige Maßnahmen werden unter dem Begriff „ Bauvermessungen" zusammengefasst und werden für die detailgetreue Raumplanung benötigt. Demnach fallen sämtliche Vermessungen unter diese Kategorisierung, die bauordnungsrechtlich verlangt werden. Ohne Bauvermessungen ist keine zuverlässige Bauleitplanung bzw. keine hochwertige Abwickelung von Bauvorhaben realisierbar.   

Bestandsaufnahmen fungieren als exakte Planungsgrundlage für Umbau- bzw. Neubau- Projekte. Im Zuge dessen werden sämtliche Gegebenheiten, die für Planungen und Genehmigungen relevant sind, messtechnisch erfasst. Diese Daten werden in Gestalt eines Lageplans zum Zweck der Bauplanungsunterlage (BPU) abgebildet. Nachdem das potentielle Neubauprojekt mitsamt den Rechenmodellen zur Grundstücksausnutzung offiziell eingetragen ist, gilt der Lageplan als grundlegender Bestandteil der jeweiligen Bauvorlagen. Während unterschiedlicher Bauphasen müssen begleitende Vermessungsmaßnahmen durchgeführt werden. So werden in bestimmten Intervallen Fein- bzw. Grobabsteckungen unterschiedlicher Bauachsen vorgenommen, Höhenatteste bescheinigt, Dokumentationen bezüglich der Wahrung von Grenzabständen angefertigt sowie Straßenbegrenzungen bzw. Baugrenzen definiert.   

Um Bebauungspläne erstellen zu können, müssen unbedingt örtliche Vermessungsarbeiten umgesetzt werden. Dieses Vorgehen speist den vorliegenden Grunddatenbestand automatisierter Liegendschaftskarten mit wertvollen Informationen zu der genauen Lage geschützter Bäume, topographischen Gegebenheiten und konkreten Höhenangaben. Die Erarbeitung und Visualisierung von verbindlichen Lageplänen als offizielle Bauvorlage darf in der Regel lediglich von offiziellen bzw. amtlich bestellten Vermessungsämtern vorgenommen werden. Gleiches gilt für das Ausstellen von Bescheinigungen zur expliziten Einhaltung von Straßenbegrenzungslinien und Grenzen. Technische Vermessungsarbeiten dürfen generell auch von anderen Vermessungsbüros durchgeführt werden. Bezirkliche Vermessungsämter führen ausschließlich Aufträge durch, die behördliche Bauvorhaben bzw. die des Bezirks betreffen. Für private Auftraggeber wickeln amtliche Vermessungsbehörden keine Arbeiten ab.   

In Vermessungsbüros arbeiten lediglich hochqualifizierte Fachkräfte, die Kunden erstklassige Produkte liefern, die exakt an deren individuelle Bedürfnisse angepasst sind. Vermessungsbüros liefern Daten zur Grundstücksaufteilung bzw. zu Grenzverläufen, vermessungstechnische Leistungen und Lagepläne für Bauanträge. Wichtige Elemente der Arbeiten sind Ingenieur-, Kataster- und Industrievermessungen. Die Ingenieurvermessung generiert amtliche Lagepläne für Bauvorhaben, Lage- bzw. Höhenpläne in Großmaßstab, Leitungskataster, Absteckungen, Innenaufnahmen von Gebäuden sowie Bauüberwachungs- bzw. Baukontrollmessungen.


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